| Ökologie |
Der Schutz von einheimischen, wilden Pflanzen ist im Flora- und Fauna-Gesetz festgelegt. Um zu vermeiden, dass geschützte Pflanzen oder Tiere nachteilige Folgen an den vorgenommenen Aktivitäten oder Entwicklungen erfahren, sind ökologische Untersuchungen notwendig und verpflichtet.
Ein Quickscan Flora und Fauna, die sogenannte Risikoanalyse, ist inzwischen bei den meisten Bestimmungsplanänderungen und räumlichen Unterbauungen Bedingung. Außer diesem Quickscan kann der Auftraggeber uns auch um u.a. einen ausführlichen Naturtest, Bestandsaufnahme der Arten und die Durchführung von Kontrolle, die Einleitung einer Suspensionsprozedur und das Erstellen von Einrichtungsplänen bitten.
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